Was ist eine Machbarkeitsstudie?

Wenn die Potentialprognose zu positiven Ergebnissen führt, wie bei Leutkirch – Isny, schließt sich bei Reaktivierungsprojekten üblicherweise eine sogenannte Machbarkeitsuntersuchung an. Hierbei geht es in erster Linie um technische Fragen, also Trasse, Fahrzeuge, Fahrplan, Betriebsweise usw.. 

Technische Planungen erfolgen normalerweise in Stufen, wobei die Detaillierung von Stufe zu Stufe verfeinert wird. Die Machbarkeitsuntersuchung ist dabei die erste Stufe, wobei zunächst relativ grob untersucht wird, ob eine Idee überhaupt realisierbar ist und mit welchen Kosten in etwa gerechnet werden kann. 

Bei Leutkirch – Isny ist zunächst zu klären, welche Trassen aus technischer Sicht infrage kommen. Dabei sollen sowohl klassische Eisenbahntrassen untersucht werden, als auch Trassen für straßenbahnähnliche Fahrzeuge (siehe Beitrag „Die technischen Probleme“). Geklärt werden sollte, welche Trassen auch für Güterzüge geeignet sind. Ggf. kann es sinnvoll sein, optional auch eine Elektrifizierung zu prüfen. Nicht auszuschließen ist auch, dass bei einzelnen Trassenvarianten ein kurzer Tunnel erforderlich wird. Bei größeren Projekten wird manchmal auch ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, was hier aber vermutlich entbehrlich ist.

Teil des Gutachtens ist auch eine Fahrplanstudie. Die Züge aus Isny sollen ja in Leutkirch gute Anschlüsse Richtung Kißlegg und Memmingen bekommen bzw. sogar umsteigefrei über Leutkirch hinaus fahren. Hierzu müssen die Planungen mit dem sogenannten Ringzugkonzept des Landkreises abgestimmt werden, das einen neuen verbesserten Fahrplan von Leutkirch nach Ravensburg anstrebt. Aus dem Fahrplankonzept ergibt sich unter anderem auch, wo sich die Züge begegnen, wo damit 2-gleisige Abschnitte erforderlich sind und wo Abstellanlagen gebraucht werden.

Die Fahrplanstudie, ist dann auch Basis für die Planung eines begleitenden Buskonzeptes. Ggf. muss auch die Potentialstudie überarbeitet werden, wenn sich bei der Machbarkeitsstudie Abweichungen von den dort getroffenen Annahmen ergeben.

Von den Zuschussgebern ist bei Machbarkeitsstudien auch eine erste volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) gefordert. Da das Verfahren hierzu vom Bundesverkehrsministerium im Hinblick auf die neuen Klimaziele zur Zeit grundlegend überarbeitet wird, empfehlen wir, zunächst diese Überarbeitung abzuwarten. 

Wir erwarten, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie nach intensiver Diskussion mit allen Betroffenen die Festlegung auf eine Trasse ermöglichen, die dann in der Bauleitplanung freigehalten werden kann, um eine weitere Überbauung zu vermeiden.

Dieser Beitrag wurde von Andreas Schulz verfasst.