In der Diskussion über eine mögliche Bahnstrecke von Leutkirch nach Isny kommt immer wieder die Frage auf, ob es sich hierbei um einen Neubau oder eine Reaktivierung handelt. So vermutet der Landtagsabgeordnete Haser in der Schwäbischen Zeitung vom 15.4.2021, dass es sich um einen Neubau handelt.

Beides ist richtig!

Formalrechtlich ist es in der Tat ein Neubau. Die frühere Bahnstrecke ist entwidmet, abgebaut und zum Teil sogar zugebaut. Für die Wiedereinführung einer Bahn von Leutkirch nach Isny sind daher sowohl eine zumindest abschnittsweise neue Trasse als auch ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, wie bei allen neuen Bahnen und Straßen.

Politisch, finanziell und förderrechtlich ist es allerdings eine Reaktivierung. Hierauf hat Verkehrsminister Hermann am 3.11.2020 bei der Vorstellung des neuen Reaktivierungskonzeptes der Landesregierung ausdrücklich hingewiesen. Bei der finanziellen Förderung des Wiederaufbaus von Strecken mit dem Status der Strecke Leutkirch – Isny, von denen es sehr viele gibt, zählt in Baden-Württemberg nur, ob es früher einmal eine klassische Eisenbahn mit regelmäßigem Verkehr gewesen ist. In diesen Fällen gelten für die finanziellen Förderungen die neuen Regeln für Reaktivierungen, also unter gewissen Prämissen zum Beispiel 96% Zuschüsse von Bund und Land zu den Investitionen oder die spätere Finanzierung des laufenden Bahnbetriebs durch das Land.

Das Projekt Leutkirch – Isny ist für uns daher prioritär eine Reaktivierung. Dass es formalrechtlich ein Neubau ist, kann kein Argument sein, das Projekt nicht weiterzuverfolgen.

Dieser Beitrag wurde von Andreas Schulz verfasst.