Die Finanzierung

Ein weiteres, mitunter sehr schwieriges Thema bei Reaktivierungen ist die Finanzierung. Dies wird auch für Leutkirch – Isny gelten, da die Strecke entwidmet und abgebaut ist und damit formalrechtlich eine Neubaustrecke. Da jedoch Bund und Land  in letzter Zeit ihre Förderungen im Zuge von Klimaschutzmaßnahmen erheblich erhöht haben, ist die bei Kreisen und Kommunen verbleibende Restfinanzierung jetzt auf ein verträgliches Maß gesunken.

So hat der Bund die Förderquote nach dem Bundesgemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) von bisher 60%  auf 75% und für Reaktivierungen sogar auf 90% der Investitionskosten erhöht und übernimmt neu 10%-Punkte der Planungskosten (www.gesetze-im-internet.de/gfvg). Gleichzeitig versechsfacht er die gesamten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von bisher 330 Mio.€ pro Jahr bis 2025 auf 2 Mrd.€ pro Jahr und erhöht sie danach mit der Inflationsrate.

Auf diese Bundesmittel legt das Land noch einmal nennenswerte Summen drauf  und übernimmt jetzt von den nicht durch Bundesmittel abgedeckten Bau- und Planungskosten jeweils 57,5%.  Bei einem Musterprojekt einer Reaktivierung mit 100 Mio.€ Investitionskosten und 130 Mio.€ Gesamtkosten (einschließlich Planungs- und sogenannter nichtzuwendungsfähiger Kosten), rechnet das Land mit einem verbleibenden kommunalen Anteil von nur noch 16,1 Mio.€ (www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-treibt-ausbau-des-nahverkehrs-weiter-voran).

Auf ein besonderes Problem muss hingewiesen werden: Der Bund fordert als Voraussetzung für die finanzielle Förderung eine volkswirtschaftliche Bewertung (§3, Abs.1, Bundes-GVFG), auch Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) genannt. Diese stellt bisher eine hohe Hürde für Reaktivierungen dar. Das Verfahren soll aber erheblich geändert werden und künftig auch die zahlreichen positiven volkswirtschaftlichen Effekte von Reaktivierungen wesentlich höher bewerten.

Dieser Beitrag wurde von Andreas Schulz verfasst.